Drohnenvermessung nach Standardszenario (STS)


Kategorien

Vermessungstechnik

Autor

Jan-Dominik Kappas, M.Sc.

Datum

Drohnenvermessung

DJI M30T - fliegt auch im Regen

Drohnenvermessung ist aus unserem Arbeitsablauf nicht mehr wegzudenken. Doch die rechtssichere Verwendung wirft immer wieder Fragen auf:

Was ist ein NOTAM? Was ist ein ConOps? Wie gestalte ich eine Flugplanung, um Risiken bei der Verwendung von Drohnen zu minimieren?

Die rechtliche Einordnung von Drohnen im Luftverkehr ist insbesondere in dicht besiedelten Gebieten eine wichtige Aufgabe. Gleichzeitig ist die Rechtslage komplex, es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Schulungen, welche versprechen, Licht ins Dunkel zu bringen. 

Antworten auf diese Fragen und mehr suchten zwei unserer Fernpiloten vor kurzem in Bielefeld bei der Firma U-ROB


Die Planung eines Standardszenarios - STS-Praxis

Bieten Standardszenarien bei der Drohnenvermessung Vorteile?

Die hohe Zahl von Anträgen auf Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge übersteigen das Potential des Luftfahrtbundesamts oder vergleichbarer Genehmigungsbehörden. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand für Drohnenbetreibende hoch – eine Lösung muss her: Standardszenarien (STS) sollen zukünftig viele Einsatzmöglichkeiten rechtlich einordnen und den Einsatz von Drohnen vereinfachen, ohne dass die (rechtliche) Qualität leidet. Voraussetzung für den Einsatz von Drohnen unter diesen Standardszenarien sind auch die Teilnahme an Schulungen.

Wofür steht „STS“ überhaupt? STS sind in der EU Drohnenverordnung definierte Standardszenarien der speziellen Kategorie „specific“. Eine entsprechende Schulung ermöglicht es, legal Einsätze in bspw. dichtbesiedelten Gebieten oder außerhalb der Sichtweite – Beyond Visual Line Of Sight (BVLOS) – zu fliegen.

Theorie – rechtssichere Flugplanung

Im frühen Herbst ging es für unsere KS3D’ler Dominik und Ulrich in aller Frühe auf nach Bielefeld zur STS-Praxisschulung bei der Firma U-ROB. Nach einer (oder ein paar) Tassen Kaffee sowie einer kurzen Vorstellungsrunde der Teilnehmenden wurden uns von Benjamin die theoretischen Inhalte zu den Standardszenarien STS01 sowie STS02 vermittelt:

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten, damit ich eine Mission unter STS01 / STS02 fliegen darf? Was beinhaltet mein Betriebshandbuch (ConOps), damit ich legal fliegen darf? Wie plane ich mein Fluggebiet? Woher erhalte ich Informationen über NOTAMs (notice to airmen) und andere, den Luftraum betreffende Veränderungen? Wie verhalte ich mich in einem Notfall? Diese und weitere Fragen wurden geklärt und besprochen, sodass bei unseren Missionen alle rechtlichen Rahmbedingungen und Sicherheitsansprüche eingehalten werden können.

Besonders interessant ist die Unterteilung des Fluggebietes in verschiedene Zonen nach einer Volumenplanung: Neben dem Bereich, der von einer Drohne tatsächlich beflogen wird (Flight Geography), muss für den Ernstfall auch bedacht werden, wo die Drohne nach einem Zwischenfall „landen“ könnte. Der ballistische Fall – Motor aus, den Rest macht die Schwerkraft – kann manchmal von Vorteil sein, ein Fallschirm hingegen kann für die Flugplanung von Nachteil sein. Interessant, oder? Diese beiden Zonen werden Contingency Volume und Ground Risk Buffer genannt.

Nach der Theorie folge die Mittagspause und nach einer notwendigen Stärkung ging es in den Praxisteil:
Stifte gezückt, Laptops bereit, wir planen eine Mission! Wo liegt das Fluggebiet? Was ist der Auftrag? Wie bekomme ich das vor Ort umgesetzt? Worauf muss ich achten? Bei der Planung eines Einsatzes in der Nähe von München fanden wir heraus, dass das Oktoberfest eine NOTAM verursacht:

"TRIGGER NOTAM - AIP SUP VFR 52/24 WEF 21 SEP 2024 TIL 06 OCT 2024. OKTOBERFEST IN MUNICH."

Radius des NOTAM um die Theresienwiese: 9 nautische Meilen. Das wird nix! So wurden verschiedenste Szenarien, von Befliegung einer Stromtrasse, Überflug eines Gewässers bis zu Vermessung eines Industriegeländes ausgearbeitet und im Anschluss diskutiert. Die Planung wurde tatsächlich geprüft und war somit Gegenstand der Zertifizierung.

Propeller an – ran an die Praxis

Als letzter Abschnitt folgte das Flugtraining. Das Fliegen einfacher Manöver („flieg mal eine liegende Acht“) steigerte sich zu „ACHTUNG, fremdes Luftfahrzeug“, der Kontrollverlust über das UAV ohne ersichtlichen Grund (fly away) und ein schwacher Akkustand wurden simuliert. Besonders praktisch ist es natürlich, wenn einem der Fluglehrer einfach die Fernbedienung ausschaltet – Ruhe bewahren! Return to home läuft in der Regel zuverlässig. Obacht: der „Homepoint“ sollte vorher ausreichend genau definiert werden. Das Wetter zeigte sich von seiner besten Seite – Vermesser sind aus technischen Gründen Schönwetter-Flieger. Daher war der Flug bei Regen mal eine gelungene Abwechslung (und Übung).

Auch der Flug von mehreren Drohnen in einem Gebiet wurde geübt. Bei all dem zeichnete sich schnell ab: Eindeutige Kommunikation ist oberstes Gebot! Egal ob bei Start und Landung oder das Durchgeben der aktuellen Flughöhe und -richtung des UAVs: Ohne vorherige Absprache von Kommandos und wie Informationen geteilt werden ist eine gute Durchführung der Mission nicht möglich. Dank der aus diesem Training erzielten Erkenntnisse und geübten Abläufe sind unsere Fernpiloten bereit, sich auch komplexen Missionen zu stellen und diese durchzuführen.

Das Standardszenario 2 – STS02 – erlaubt den Flug außerhalb der Sicht des Piloten (BVLOS-Betrieb), wenn ein Beobachter eingesetzt wird. Im Kontext der Übungsflüge wurde ein Beobachter bereitgestellt, sodass BVLOS-Flüge rechtssicher geübt werden konnten. Dieses Szenario ist insbesondere für die zukünftige Verwendung der DJI M350 interessant, um große Gebiete ohne aufwändige Positionswechsel des Piloten zu befliegen.

Fazit

Die Fortbildung war ein voller Erfolg! Wir haben viel über die rechtssichere Planung und Durchführung von Drohnenflügen gelernt, speziell für komplexe Einsätze wie die Vermessung mit Drohnen. Das Flugtraining war zudem eine willkommene Abwechslung und bot wertvolle praktische Erfahrung. Wir freuen uns darauf, das Gelernte in zukünftigen Missionen anzuwenden – und kommen gerne wieder!


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Jan-Dominik Kappas, M.Sc.

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